Wie können sich Arbeitgeber während der Corona-Krise finanziell schützen?

Veröffentlicht am Mrz 25, 2020
Wie können sich Arbeitgeber während der Corona-Krise finanziell schützen?

Die Corona-Krise ist nicht nur eine medizinische, sondern auch wirtschaftliche Herausforderung, welche unsere Welt in so einem Ausmaß noch nie zuvor gesehen hat.

Daher ist es unser Anliegen, insbesondere die Unternehmen und Arbeitgeber darüber zu informieren, wie Sie sich in Zeiten wie diesen, finanzielle Hilfe holen können, um Liquidität sicherzustellen sowie Existenzen und Arbeitsplätze zu schützen.

1. Kredit von der Hausbank

Als erste Anlaufstelle sollten Sie sich als Unternehmer an Ihre Hausbank wenden. Über ihre Hausbank ist es auch möglich, die Bundeshilfen der KfW zu beantragen. Mehr Informationen finden Sie unter dem folgenden Link der KfW.

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

2. Bürgschaftsbanken

Eine weitere Möglichkeit Liquiditätsengpässen entgegenzuwirken wären Kredite bei der Bürgschaftsbank zu beantragen. Welche Voraussetzungen dies hat und welche Unterlagen dafür benötigt werden, finden Sie unter folgendem Link.

https://www.buergschaftsbank.berlin/start.html

3. Kurzarbeit beantragen

Sollte es soweit kommen, dass die Kredite langfristig nicht ausreichen, besteht für das Unternehmen die Möglichkeit aufgrund des Corona-Viruses Kurzarbeit anzuordnen. Rückwirkend ab 1. März können Betriebe Kurzarbeit bereits anmelden, wenn ein Zehntel ihrer Beschäftigten von einem Arbeitsausfall wegen der Epidemie betroffen ist. Die Bundesagentur für Arbeit erstattet mit dem Kurzarbeitergeld nicht nur 60 Prozent (Beschäftigte mit Kindern 67 Prozent) des Verdienstausfalls, sondern übernimmt zu 100 Prozent die Sozialabgaben, die Arbeitgeber auch für die Kurzarbeit bisher abführen müssen.Weitere Infos zur Beantragung von Kurzarbeit sowie deren Voraussetzungen stehen für Sie im folgendem Link.

https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus

4. Steuerstundungen

Es besteht die Möglichkeit, mit Ihrem Finanzamt über Steuerstundungen zu verhandeln.

5. Liquiditätshilfen der Investitionsbank Berlin

Mit den „Liquiditätshilfen BERLIN“ richtet sich die IBB an etablierte Unternehmen mit Liquiditätsengpässen. Diesen Sonderfall der Rettungsbeihilfen wurde extra wegen der Corona-Krise eingerichtet. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie auf der folgenden Website.

https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/liquiditaetshilfen-berlin.html

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Beantragung von finanzieller Unterstützung. Kontaktieren Sie uns!

Ihr Ansprechpartner: RA Marcus Kaliner

Bleiben Sie gesund!

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  • O23_ZK_01: Sven Janiszewski