Ideen sind der Anfang aller Vermögen. (Napoleon Hill)

Wer mit dem Gedanken spielt, ein Unternehmen zu gründen, oder dies bereits getan hat, weiß: Auch wenn eine gute Idee oftmals der Ausgangspunkt eines unternehmerischen Projekts ist, steht bis zu dessen Realisation eine ganze Menge Arbeit für den angehenden Unternehmer an. Eine der wichtigsten Aufgaben als Gründer ist zunächst, einen guten Businessplan zu erstellen. Die eigene Geschäftsidee ausformulieren, seine Zielgruppe anvisieren, die richtige Marketingstrategie entwickeln: Dies sind nur einige der vielen Punkte, die es als junger Unternehmer auf dem Weg zur eigenen Firma zu bedenken gilt. Darüber hinaus müssen jedoch auch eine Menge rechtlicher Fragen geklärt werden: „Welche Rechtsform ist die richtige für mein Unternehmen? Was passiert – rechtlich betrachtet – wenn ich Investoren zur Finanzierung einbeziehe? Welche haftungs- und steuerrechtlichen Konsequenzen muss ich bedenken?“ Spätestens an dieser Stelle ist es sinnvoll, sich fachliche Unterstützung zu suchen, um das eigene Projekt von Anfang an auf ein sichereres Fundament zu stellen.
Durch langjährige Erfahrung im Bereich Gesellschaftsrecht ist die Kanzlei ZIMMERMANN KALINER Rechtsanwälte in Berlin prädestiniert, Ihnen beim Start und Aufbau Ihrer Firma, aber auch im laufenden Geschäft kompetent zur Seite zu stehen. Ob Gründung, Gesellschafterwechsel oder Verkauf der Firma: Wir stellen Ihnen in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen unsere Expertise zur Verfügung, damit Sie selbstbewusst und abgesichert agieren können.

Personen- oder Kapitalgesellschaft: Die richtige Rechtsform für mein Unternehmen

Wer zusammen mit einem Partner mit der Umsetzung einer Geschäftsidee (zum Beispiel durch das Formulieren des Businessplans oder die Registrierung einer Domain) beginnt, gründet damit bereits en passant ein Unternehmen: Aus zwei Partnern wird eine GbR, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter für ihr geschäftliches Handeln persönlich haftbar sind. Ein wirklicher Gründungsakt ist für diese Gesellschaftsform nicht zwingend notwendig.
Aber auch, wenn eine GbR ohne Aufwand erzeugbar ist, sollte sich jeder Gründer mit möglichen Alternativen auseinandersetzen. Im Gegensatz zur Personengesellschaft (wie der GbR), bei der die einzelnen Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen haften, beschränkt sich die Haftung bei einer Kapitalgesellschaft wie der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) auf dessen Gesellschaftsvermögen. Dies ist ein wichtiger Aspekt, den es bei der Wahl der Rechtsform zu bedenken gilt.
Obgleich die Kapitalgesellschaft die haftungsrechtlich risikoärmere Variante darstellt, warten bei ihrer Gründung auf den Vorstand oder Geschäftsführer der Kapitalgesellschaft auch einige Fallstricke, die zu einer späteren persönlichen Haftung führen können. Hier gilt es, die Gründer und Geschäftsführer bspw. über die Insolvenzhaftung, die Unterbilanzhaftung und die persönliche Haftung im Allgemeinen aufzuklären und rechtzeitig die richtigen Maßnahmen zu treffen, um dies zu verhindern.

Finanzierungsmöglichkeiten für Start-ups

Als Experten im Bereich Start-up können ZIMMERMANN KALINER Rechtsanwälte Neugründer bei der Finanzierung ihres Projekts beraten. Wo eine gute Idee und genügend Motivation sind, gibt es meist auch Wege, wie sich Startkapital – zum Beispiel durch Gründerfonds, Banken, Venture-Kapitalgeber oder Crowdinvesting – auftun lässt.
Wenn das für die Gründung einer GmbH nötige Mindestkapital jedoch vorerst nicht zur Verfügung steht, kann unter Umständen auch die Unternehmergesellschaft (UG) als haftungsbeschränkte Zwischenform infrage kommen, um dem Startup eine rechtliche Basis für das weitere Handeln nach außen, aber auch nach innen für Gründer selbst zu geben.

Gesellschaftsverträge

Ob GbR, KG, UG, GmbH, GmbH & Co KG oder AG: Wichtig ist, dass die Rechtsgrundlagen einer Gesellschaft bei ihrer Gründung vertraglich klar festgeschrieben werden. Die Rechte, die mittels des Vertrages fixiert werden, können den jeweiligen Handlungs- und Entscheidungsspielraum der einzelnen Gesellschafter oder ihre Gewinnbeteiligung betreffen, aber auch die Konsequenzen von Gesellschafterwechsel durch Hinzukommen oder Exit eines oder mehrerer Gesellschafter thematisieren. Bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft gibt es darüber hinaus noch viele weitere Aspekte zu klären. In diesem Fall muss der Gesellschaftsvertrag außerdem notariell beglaubigt werden. Beteiligungsverträge können darüber hinaus weitere Regelungen und Absprachen enthalten, die nicht unbedingt im Handelsregister zu sehen sein sollen.
Die Gestaltung und Überprüfung von Gesellschaftsverträgen und Beteiligungsverträgen gehört zu den Kernaufgaben der Kanzlei ZIMMERMANN KALINER. Gerne helfen wir auch Ihnen dabei, den optimalen Vertrag für Ihr Unternehmen zu finden. Bei einer Beratung hinsichtlich Rechtsform und Formulierung von Vertragsinhalten haben wir immer auch deren steuerrechtliche Auswirkungen im Blick, die für Unternehmer von großer Bedeutung sind.

Wenn das Unternehmen floriert

Nicht nur bei der Entstehung eines Unternehmens, sondern auch im Zuge seiner Weiterentwicklung ist eine rechtliche Beratung an vielen Stellen notwendig. Wenn Mitarbeiter eingestellt werden, entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam Arbeitsverträge. Vesting-Klauseln und Mitarbeiterbeteiligungs-programme helfen dabei, Co-Unternehmer und gute Mitarbeiter langfristig an Ihr Unternehmen zu binden.
Verkaufen Sie Produkte ins Ausland, kümmern wir uns um die handels- und außenwirtschaftsrechtlichen Fragen. INCOTERMS, L/C und Akkreditive sind keine Fremdworte für uns Bauen Sie eine Vertriebsstruktur mit Handelsvertretern auf, sind Sie Franchise-Unternehmer oder einfach „nur“ als Anleger an einem Schiffs- oder Immobilienfonds beteiligt, sind wir die richtigen Ansprechpartner.
Plant Ihr Unternehmen eine Finanzierungsrunde, kann eine Kapitalerhöhung das richtige gesellschaftsrechtliche Weg sein, das Geld in die Gesellschaft zu bringen. Wandeldarlehen, Nachrangdarlehen, Stille Beteiligungen, Mezzanin-Finanzierung sind aber auch möglich. Als Experten im Bereich Gesellschaftsrecht unterstützen wir Sie bei den Verhandlungen mit Investoren, sodass Sie in der Finanzierungsrunde Ihres Unternehmens nicht auf der Strecke bleiben. Beraten wir auf Investorenseite sichern wir Ihnen die rechtliche Seite ab, damit Ihr eingesetztes Kapital sich nicht nur vermehrt, sondern auch später bei Ihnen wieder ankommt.

Ihr Partner in Sachen Gesellschaftsrecht

Die Kanzlei ZIMMERMANN KALINER Rechtsanwälte in Berlin ist der richtige Partner für Gründer, junge und etablierte Unternehmer und Unternehmen, erfahrene Keyplayer und Investoren.
Ob vor Gericht oder außergerichtlich: Mit Erfahrung und Engagement beraten und vertreten unsere Anwälte Gesellschafter oder die Gesellschaft bei der Durchsetzung ihrer gesellschaftlichen Rechte.

Ihr Ansprechpartner im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht:
RA Marcus Kaliner

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