BGH erlaubt eingeschränktes Framing von Webinhalten

Veröffentlicht am Okt 8, 2015
BGH erlaubt eingeschränktes Framing von Webinhalten

Der für Urheberrecht zuständige 1. Senat des Bundesgerichtshofes hat am 9. Juli 2015 eine weitreichende Entscheidung im Hinblick auf die Nutzung von Inhalten im Internet getroffen. Zimmermann Kaliner Rechtsanwälte konnte bereits in einem ersten Verfahren von dieser Entscheidung profitieren. In dem Verfahren (AG München, Urteil vom 18.08.2015, Az. 161 C 25912/14) vertrat die Kanzlei eine Berliner Bildagentur, die sich gegen die ungerechtfertigten Ansprüche eines Fotografen zur Wehr setzen musste, der mit Hilfe seines Anwaltes versuchte über eine vermeintliche unberechtigte Nutzung von Vorschaubildern auf der Seite der Bildagentur, nachträglich seine an verschiedene Agenturen rechtmäßig lizensierten Bilder nochmals zu monetarisieren. Neben Beweisfragen, die für die Entscheidung eine Rolle spielten, trug sicher die neueste Rechtsprechung zu dem Erfolg bei, denn … „der Betreiber einer Internetseite begeht keine Urheberrechtsverletzung, wenn er urheberrechtlich geschützte Inhalte, die auf einer anderen Internetseite mit Zustimmung des Rechteinhabers für alle Internetnutzer zugänglich sind, im Wege des Framings in seine eigene Internetseite einbinde;… die bloße Verknüpfung eines auf einer fremden Internetseite im Wege des Framing stellt kein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a UrhG dar und…. Verletzt daher nicht das Recht der öffentlichen Wiedergabe; BGH, Urteil vom 9. Juli 2015 – I ZR 46/12).
Die Nutzung von Vorschaubildern („Thumbnails“) und die öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Inhalten über sog. API-Schnittstellen, werfen viele rechtliche Fragen auf, die immer wieder Gegenstand von Gerichtsverfahren sind. Gerade Internet Start-Ups drohen immer häufiger schon in der Proof of Concept – Phase mit ihren digitalen Inhalten in Schwierigkeiten zu geraten. Sprechen Sie uns an, wenn Ihr Unternehmen sich urheberrechtlichen Abmahnungen und/oder Ansprüchen ausgesetzt sieht oder wenn Sie das Geschäftsmodell überprüfen möchten bevor es zu einer Abmahnung und/oder einem Prozess kommt, der Ihre wirtschaftliche Basis gefährdet.

Ihr Ansprechpartner zu diesen Fragen ist RA Marcus Kaliner

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